Gesetze
Gesetz wird geladen …
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 255, S. 10)
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
Benennung der schriftlichen Prüfung und Bewertung in Punkten,
Benennung der beiden Aufgaben der schriftlichen Prüfung und jeweilige Bewertung in Punkten,
Benennung von Präsentation und Fachgespräch unter Angabe des Themas der Präsentation und zusammengefasste Bewertung der Präsentation und Fachgespräch in Punkten,
Benennung der Gesprächssimulation und Bewertung in Punkten,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
die Gesamtnote in Worten,
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.